Zittier & Partner - TOSTARO - IT Unternehmensberatung


Direkt zum Seiteninhalt

Berater Angebot

Experten Hilfe > Recht u. Kontakt

1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Zittier & Partner TOSTARO erbringt für den Kunden Beratungsleistungen im EDV-Bereich nach Maßgabe mit Bestimmungen dieses Vertrages. Inhalt und Umfang der Beratungsleistungen ergeben sich im einzelnen aus Anlage 1 zu diesem Vertrag.
1.2 Zittier & Partner TOSTARO wird die Beratungsleistungen durch angestellte oder freie Mitarbeiter (Berater) erbringen. Die Auswahl der Berater für die jeweilige Beratungstätigkeit obliegt alleine Zittier & Partner TOSTARO.
1.3 Weisungsrechte gegenüber dem Berater stehen, auch soweit diese zeitweilig beim Kunden tätig sind, ausschließlich Zittier & Partner TOSTARO zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Berater in seine betriebliche Organisation einzugliedern.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde wird in seinem Unternehmen unentgeltlich alle erforderlichen Voraussetzungen zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Beratungstätigkeit von Zittier & Partner TOSTARO schaffen. Der Kunde wird Zittier & Partner TOSTARO hierzu insbesondere einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen und Zittier & Partner TOSTARO bzw. den eingesetzten Beratern sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen benötigten Informationen und Unterlagen, angemessene Arbeitsräume, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger verschließbar gelagert werden können, sowie erforderliche Rechnerzeit zur Verfügung stellen.
2.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, während der Laufzeit dieses Beratungsvertrages sowie für die Dauer von zwei Jahren nach seiner Beendigung von Zittier & Partner TOSTARO zur Erbringung der Beratungsleistungen eingesetzte Berater ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Zittier & Partner TOSTARO zu beschäftigen. Als Beschäftigung gilt jede Tätigkeit, die der Berater für den Kunden unmittelbar oder mittelbar, z.B. über Dritte oder eine juristische Person, erbringt. Bei Zuwiderhandlung ist Zittier & Partner TOSTARO berechtigt, die Bezahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von DM 10.000,-- zu verlangen. Besteht der Verstoß in einer fortgesetzten Beschäftigung des Beraters, so gilt jeder angefangene Monat der Beschäftigung als erneuter Verstoß gegen diese Bestimmung. Weitergehende Ansprüche von Zittier & Partner TOSTARO bleiben unberührt.

3. Vergütung, Aufwendungsersatz
3.1 Die Vergütung für die von Zittier & Partner TOSTARO erbrachten Beratungsleistungen bestimmt sich nach der in Anlage 2 enthaltenen Honorarliste.
3.2 Zittier & Partner TOSTARO ist berechtigt, die Honorarliste jederzeit angemessen zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden gegenüber zu Beginn des dritten auf die Übersendung der geänderten Honorarliste folgenden Monats wirksam. Zur Wirksamkeit der geänderten Honorarliste ist eine Gegenzeichnung durch den Kunden nicht erforderlich.
3.3 Einwendungen gegen die Abrechnung müssen vom Kunden innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsdatum geltend gemacht werden, anderenfalls gilt die Rechnung als anerkannt.
3.4 Neben dem Honorar hat Zittier & Partner TOSTARO Anspruch auf Ersatz der erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen, die Zittier & Partner TOSTARO anläßlich der Erbringung der Beratungsleistungen entstehen. Soweit in in Anlage 2 keine festen Auslagensätze vorgesehenen sind, werden die tatsächlich entstandenen Kosten weiterbelastet (Bahnfahrt 1. Kl; Flugzeug Business Class). Reisen und Übernachtungen wird Zittier & Partner TOSTARO, soweit die Dringlichkeit der zu erbringenden Leistungen dies erlaubt, zuvor mit dem Kunden abstimmen.

4. Schweigepflicht
Zittier & Partner TOSTARO und der Kunde werden über alle ihnen während der Laufzeit dieses Vertrages bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Arbeitsmethoden und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen und Informationen der anderen Partei sowie deren Kunden und Vertragspartner Stillschweigen bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch gegenüber Mitarbeitern; ist im Einzelfall eine Information von Mitarbeitern zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich, so ist dem jeweiligen Mitarbeiter diese Verpflichtung weiter zu geben und die Beachtung in geeigneter Form sicherzustellen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter.

5. Unterlagen, Arbeitsergebnisse
5.1 Zittier & Partner TOSTARO verpflichtet sich, alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, daß Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anordnung, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich unaufgefordert an den Kunden zurückzugeben.
5.2 Der Kunde wird ihm von Zittier & Partner TOSTARO zur Verfügung gestellte Unterlagen, insbesondere im Rahmen der Beratungstätigkeit angefertigte Berichte, Pläne, Zeichnungen etc., lediglich für den eigenen Geschäftsbetrieb verwenden. Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte, die nicht Mitarbeiter des Kunden sind, ist nicht zulässig. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß Mitarbeiter im Falle des Ausscheidens diese Unterlagen an Zittier & Partner TOSTARO bzw. den Kunden zurückgeben.
5.3 Der Kunde räumt Zittier & Partner TOSTARO in vollem Umfang das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung und gewerblichen Verwertung der im Rahmen der Beratungsleistungen erstellten Programme/Zusatzprogrammierungen ein. Mitumfaßt von dieser Nutzungseinräumung sind der Quellcode sowie eine ggf. erstellte Benutzerdokumentation. Das Nutzungsrecht des Kunden entsprechend den Bestimmungen des mit Zittier & Partner TOSTARO abgeschlossenen Lizenzvertrages bleibt unberührt.

6. Vertragsdauer
6.1 Zittier & Partner TOSTARO nimmt die vereinbarte Beratungstätigkeit an dem in Anlage 1 genannten Vertragsbeginn auf.
6.2 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn.

7. Hardwarebeschaffung, Installation
7.1 Der Kunde und Zittier & Partner TOSTARO stimmen darin überein, daß für den Kunden auch bei Anschaffung und Installation von IBM Hard- und Software, auf der die kundenspezifischen Software-Lösungen zur Anwendung kommen sollen, eine dem Standard der von Zittier & Partner TOSTARO aufgrund der Bestimmungen dieses Vertrages zu erbringenden Beratungsleistungen entsprechende Betreuung von ausschlaggebender Bedeutung ist. Der Kunde wird daher der IBM gegenüber die Tätigkeit von Zittier & Partner TOSTARO anzeigen. Der Kunde wird daher bei Abschluß von IBM Verträgen hinsichtlich der Beschaffung und Installation von IBM Hardware und Software Zittier & Partner TOSTARO als IBM Geschäftspartner nominieren. Diese Verpflichtung gilt während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung dieses Vertrages.
7.2 Zittier & Partner TOSTARO weist den Kunden darauf hin, daß Zittier & Partner TOSTARO weder in der Lage ist, IBM verpflichtende Erklärungen abzugeben, noch Vertragsbedingungen der IBM oder Vereinbarungen, die der Kunde gegebenenfalls mit IBM getroffen hat oder treffen wird, zu ändern. Maßgeblich im Verhältnis zwischen Zittier & Partner TOSTARO und dem Kunden sind ausschließlich die zwischen diesen getroffenen Vereinbarungen.

8. Haftung
8.1 Die Haftung von Zittier & Partner TOSTARO ist unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung begrenzt auf den Betrag der von Zittier & Partner TOSTARO abgeschlossenen Haftpflichtversicherung in Höhe von € 100.000,00.
8.2 Auf Wunsch des Kunden ist Zittier & Partner TOSTARO bereit, eine Exzedentenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
8.3 Schadensersatzsansprüche gegen Zittier & Partner TOSTARO sind innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem der Kunde von ihrem Bestehen Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch sechs Monate nach ihrem Entstehen gegenüber Zittier & Partner TOSTARO geltend zu machen. Rechtzeitig geltend gemachte Ersatzansprüche verjähren drei Monate nach ihrer Geltendmachung, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Vertrages.

9. Abtretung, Aufrechung, Zurückbehaltungsrecht
9.1 Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Zittier & Partner TOSTARO zulässig.
9.2 Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Zittier & Partner TOSTARO zustehenden Forderungen ist nur dann zulässig, wenn die Forderungen des Lizenznehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes.

10. Schlußbestimmungen
10.1 Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und ersetzt sämtliche etwa früher zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen auch soweit diese in vorvertraglicher Korrespondenz getroffen wurden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.2 Änderungen dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Ziffer 3.2 bleibt unberührt.
10.3 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweiser rechtunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.
10.4 Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch Zittier & Partner TOSTARO einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrages erforderlich ist.
10.5 Auf diesen Vertrag und seine Auslegung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Dienstvertragsrecht des BGB, Anwendung. Erfüllungsort für sämtliche nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen sowie Gerichtsstand ist Düsseldorf.






Kunde..............................................................................Zittier & Partner TOSTARO


Ort / Datum......................................................................Ort / Datum


Firmenstempel................................................................Firmenstempel



Unterschrift(en)..............................................................Unterschrift(en)







Anlage 1 - Beratungsumfang
Projektbeschreibung: Beratung "Projekt-Management"
Zittier & Partner TOSTARO übernimmt im Rahmen dieses Vertrages Beratungsleistungen in folgendem Umfang:


1. Projektleitung MB
2. Realisierung MB
- Erstellung eines Anforderungsprofils
- Interviews / Gespräche
- Vorbereitung Workshop
- Workshop
- Ergebnisbericht mit Lösungsansatz

Den o.g. Leistungen sind Manntage zu Grund gelegt.
Vertragsbeginn:


Kunde..............................................................................Zittier & Partner TOSTARO


Ort / Datum......................................................................Ort / Datum.....................



Firmenstempel................................................................Firmenstempel



Unterschrift(en)..............................................................Unterschrift(en)



Anlage 2, Honorarliste
..............................................Tagessatz../..Stundensatz
Beratung
MB Management Beratung..... € 2.500,00
BB Betriebswirtsch.Beratung € 2.200,00
PL Projekt-Leitung................ € 2.000,00 € 250,00
IB IT-Beratung..................... € 2.000,00 € 250,00
AB Anwendungs-Beratung......€ 1.800,00 € 225,00

Dienstleistungen

Systemservice
SA Server.............................€ 1.800,00 € 200,00
SA Client / Workstation / PC...€ 1.800,00 € 200,00

Programmierung
PA Microsoft/Novell............... € 1.520,00 € 190,00

Die obengenannten Konditionen verstehen sich zuzüglich Reisekosten und Spesen. Das Tageshonorar basiert auf einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Die regelmäßige Arbeitszeit liegt Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit. Sollten in Sonderfällen Überstunden erforderlichen werden, so erfolgt die Verrechnung für die beiden ersten Überstunden eines Tages mit dem um 25 Prozent erhöhten Stundensatz, die Verrechnung für weitere Überstunden mit dem um 50 Prozent erhöhten Stundensatz. An Samstagen erfolgt die Berechnung grundsätzlich mit dem um 50 Prozent erhöhten Stundensatz sowie an Sonn- und Feiertagen mit dem um 100 Prozent erhöhten Stundensatz.

Spesensatz : € 46,00/Tag
KM-Geld : € 0,80/KM
Reisekosten : Flug, Bahn, Taxi, Hotel etc. per Nachweis

Kunde Zittier & Partner TOSTARO


.............................................. ......................................
Ort / Datum Ort / Datum


.............................................. ......................................
Firmenstempel Firmenstempel


Homepage | Geschäftsbereich | WEB-Techniken | Experten Hilfe | Service Center | Sitemap


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü